Schwangerschaft

 

Wer ein Kind erwartet spürt nicht nur körperliche Veränderungen – auch das Denken und Fühlen verändert sich.

 

Schwangere Frauen sorgen sich um das Wohl ihres ungeborenen Kindes, wünschen sich bestmögliche Vorsorge und medizinische Betreuung. Gleichzeitig erhoffen sie sich eine schnelle, einfache Geburt. Das ist alles natürlich. Eine Mitbetreuung durch eine Hebamme Ihrer Wahl begrüßen wir sehr.

 

Zum Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Untersuchungen vor. Dazu zählen neben regelmäßigen frauenärztlichen Untersuchungen z.B. die Blutgruppenbestimmung, die Bestimmung des Immunschutzes gegen Röteln, HIV und weitere Laboruntersuchungen.

 

Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien sind während der Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:

 

1. in der 9.-12. SSW (Schwangerschaftswoche)
2. in der 19.-22.SSW (auf Wunsch erweiterter Basisultraschall)
3. in der 29.-32.SSW

 

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig erkannt werden, um ggf eine weiterführende Diagnostik oder Therapie einzuleiten.

 

Daneben gibt es weitere sinnvolle Untersuchungen, die auf Wunsch durchgeführt werden können. Die Kosten hierfür werden aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen:

 

Die Infektion des Menschen mit dem Erreger erfolgt oral (durch den Mund), entweder durch den Verzehr von rohem oder ungenügend erhitztem Fleisch eines befallenen Tieres oder indem die Erreger z.B. bei Gartenarbeit o.ä. auf die Hände und von diesen in den Mund gelangen.

 

Ist eine Schwangere infiziert und erfolgt keine Behandlung, schätzt man das Infektionsrisiko für das ungeborene Kind im ersten Drittel der Schwangerschaft auf etwa 20%, im zweiten Drittel der Schwangerschaft auf 30 % und im letzten Drittel der Schwangerschaft auf etwa 60 %. Dabei ist jedoch das Risiko einer kindlichen Schädigung umso größer, je früher die Infektion erfolgt.

 

In Mitteleuropa sind 30-60 % der Frauen im gebärfähigen Alter seronegativ, d.h. sie haben keine Toxoplasma-Antikörper im Serum, sind also nicht gegen eine Toxoplasma-Infektion geschützt. In anderen europäischen Ländern sind deshalb Toxoplasmose Vorsorgeuntersuchungen seit Jahren obligatorisch.
In der Regel ist das Humane Zytomegalie-Virus für Erwachsene harmlos, allerdings stellt es sich in der Schwangerschaft als besonders gefährlich dar und es kann für ungeborene Kinder sogar lebensgefährlich sein. Die Infektion mit dem Zytomegalie-Virus (CMV) ist die häufigste Infektion, die während der Schwangerschaft von der Mutter auf den Fötus übertragen wird.

 

Etwa 0,3-1 % aller Schwangeren infizieren sich mit dem Virus und bei 40 % wird die Infektion auf das ungeborene Kind übertragen. Kommt es während des ersten oder zweiten Drittels der Schwangerschaft zu einer Infektion, so kann sie zu schweren und dauerhaften Schäden beim Kind führen. Dazu gehören Hörschäden, Verzögerung, geistige Behinderung und eine Entwicklungsstörung des Gehirns.
Ist eine Schwangere mit Ringelröteln infiziert, kann während der Schwangerschaft das Parvovirus B 19 in etwa einem Drittel der Fälle über den Mutterkuchen (Plazenta) auf das Ungeborene übertragen werden. Dies kann zu Wassereinlagerungen in verschiedenen Organen und zur Hemmung der Bildung von roten Blutkörperchen des Kindes und damit zu Anämie und im schlimmsten Fall zur Totgeburt führen.
Streptokokken der Gruppe B (Streptococcus agalactiae) sind Bakterien und eine der häufigsten Ursachen für schwere Infektionen des Neugeborenen. Durch eine einfache und komplikationslose mikrobiologische Untersuchung kann am Ende der Schwangerschaft festgestellt werden, ob die Scheide oder der Darm mit dem Erreger besiedelt ist.

 

Wenn B-Streptokokken nachgewiesen werden, kann man durch entsprechende Maßnahmen während der Geburt eine Infektion des Neugeborenen in den meisten Fällen verhindern. Ca. 15 % aller Frauen sind „unbemerkt“ Träger von B-Streptokokken.

 

Pränataldiagnostik

Die Pränataldiagnostik sucht gezielt nach Störungen in der Entwicklung des Ungeborenen. Wir informieren und beraten Sie gern über:

 

Das sogenannte Ersttrimesterscreening ermöglicht die individuelle Risikobestimmung für das Vorliegen genetischer Erkrankungen (Trisomie 21/18/13) mittels spezialisiertem Ultraschall in Kombination mit einer Blutuntersuchung. Die Untersuchung ist zwischen der 11+6 SSW bis zur 13+6 SSW möglich.
Bei der Fruchtwasseruntersuchung wird durch die Bauchdecke mit einer Hohlnadel ca 15-20ml Fruchtwasser für die genetische Untersuchung abgezogen. Diese Untersuchung sollte zwischen der 14. und 19. SSW durchgeführt werden. Das Fehlgeburtsrisiko liegt bei ca 0,5%.
Der Praena-Test ist ein Bluttest bei der Mutter zur Bestimmung von genetischen Erkrankungen beim Kind. Auf Wunsch kann auch eine Geschlechtsbestimmung durchgeführt werden. Der Test kann ab 9/0 SSW durchgeführt werden.

Entbindung

In der Klinik? Im Geburtshaus? Oder doch zu Hause? Die Wahl des richtigen Geburtsorts ist nicht einfach und hängt nicht nur davon ab, ob sich Ihre Schwangerschaft komplikationslos entwickelt. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung!

 

Wochenbett

Die ersten Wochen nach der Geburt sind besonders spannend. Wir beraten und informieren Sie gern über Hebammenbetreuung, Stillen, Wochenfluss, Rückbildung, Verhütung und andere Beschwerden.

 

Schwangerschaftskonflikt

Es gibt Zeitpunkte, die könnten nicht ungünstiger sein für eine Schwangerschaft: ohne gefestigte Beziehung, mitten in der Ausbildung, ohne festen Arbeitsplatz, ohne gesicherte Zukunft. Wir nehmen Ihre Sorgen ernst und beraten Sie individuell.