Wer ein Kind erwartet spürt nicht nur körperliche Veränderungen – auch das Denken und Fühlen verändert sich.
Schwangere Frauen sorgen sich um das Wohl ihres ungeborenen Kindes, wünschen sich bestmögliche Vorsorge und medizinische Betreuung. Gleichzeitig erhoffen sie sich eine schnelle, einfache Geburt. Das ist alles natürlich. Eine Mitbetreuung durch eine Hebamme Ihrer Wahl begrüßen wir sehr.
Zum Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Untersuchungen vor. Dazu zählen neben regelmäßigen frauenärztlichen Untersuchungen z.B. die Blutgruppenbestimmung, die Bestimmung des Immunschutzes gegen Röteln, HIV und weitere Laboruntersuchungen.
Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien sind während der Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:
1. in der 9.-12. SSW (Schwangerschaftswoche)
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig erkannt werden, um ggf eine weiterführende Diagnostik oder Therapie einzuleiten.
Daneben gibt es weitere sinnvolle Untersuchungen, die auf Wunsch durchgeführt werden können. Die Kosten hierfür werden aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen:
Ist eine Schwangere infiziert und erfolgt keine Behandlung, schätzt man das Infektionsrisiko für das ungeborene Kind im ersten Drittel der Schwangerschaft auf etwa 20%, im zweiten Drittel der Schwangerschaft auf 30 % und im letzten Drittel der Schwangerschaft auf etwa 60 %. Dabei ist jedoch das Risiko einer kindlichen Schädigung umso größer, je früher die Infektion erfolgt.
In Mitteleuropa sind 30-60 % der Frauen im gebärfähigen Alter seronegativ, d.h. sie haben keine Toxoplasma-Antikörper im Serum, sind also nicht gegen eine Toxoplasma-Infektion geschützt. In anderen europäischen Ländern sind deshalb Toxoplasmose Vorsorgeuntersuchungen seit Jahren obligatorisch.
Etwa 0,3-1 % aller Schwangeren infizieren sich mit dem Virus und bei 40 % wird die Infektion auf das ungeborene Kind übertragen. Kommt es während des ersten oder zweiten Drittels der Schwangerschaft zu einer Infektion, so kann sie zu schweren und dauerhaften Schäden beim Kind führen. Dazu gehören Hörschäden, Verzögerung, geistige Behinderung und eine Entwicklungsstörung des Gehirns.
Wenn B-Streptokokken nachgewiesen werden, kann man durch entsprechende Maßnahmen während der Geburt eine Infektion des Neugeborenen in den meisten Fällen verhindern. Ca. 15 % aller Frauen sind „unbemerkt“ Träger von B-Streptokokken.
Vom 02.09- 20.09.2024 bleibt unsere Praxis geschlossen.
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